Abklärung über eine allfällige Fusion der Gemeinden Meierskappel/LU mit Risch/ZG

Ziel und Zweck dieser Initiative

  1. GiB-M löst sein Wahlversprechen ein, sich der Angelegenheit eines Kantonswechsels anzunehmen und diese weiterzuverfolgen.
  2. Innerhalb der Gemeinde Meierskappel soll das Stimmvolk als Souverän entscheiden können, WANN und WIE die Diskussion über einen Kantonswechsel mittels Fusion mit der Gemeinde Risch beendet wird. Die Einstellung eines solchen Verfahrens kann und darf nicht Angelegenheit des Gemeinderates sein.
  3. Der Gemeinderat Meierskappel soll deshalb beauftragt werden, das detaillierte Vorgehen für eine Fusion mit der Gemeinde Risch ZG abzuklären, und zwar in rechtlicher, zeitlicher sowie in finanzieller Hinsicht.
  4. Der Gemeinderat Meierskappel soll mit allen zuständigen Stellen die entsprechenden Verhandlungen führen.

Was geschieht bei:

Annahme der Initiative?

Der Gemeinderat hat den Auftrag, die Abklärungen für eine Fusion mit der Gemeinde Risch mit dem entsprechenden Kantonswechsel konkret und speditiv vorzunehmen. Die Bevölkerung soll auf dem Laufenden gehalten werden. Das Ergebnis der Abklärungen mündet in einer Abstimmungsvorlage, in welcher der Gemeinderat der Bevölkerung die Fusion mit der Gemeinde Risch ZG zur Annahme oder Ablehnung vorschlägt.

Nichtzustandekommen bzw. Ablehnung der Initiative?

Der Souverän hat selbst entschieden, dass die Diskussion um einen allfälligen Kantonswechsel beendet ist.

 

Stimmvolk soll entscheiden

Anlässlich der Konsultativabstimmung an der Gemeindeversammlung vom 28. April 1997 stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Meierskappel einem Kantonswechsel von Meierskappel zu Zug fast einstimmig zu. Der Gemeinderat setzte darauf eine Kommission "Luzern99" ein. In Bezug auf den Kantonswechsel war es ihr Ziel, grundlegende Fragen zu orten und aufgrund erster Vorabklärungen ein Stimmungsbarometer der Bevölkerung für das weitere Vorgehen zu erhalten. Weitere Ziele wurden nicht verfolgt. Gespräche mit Luzerner oder Zuger Behörden wurden bewusst nicht geführt.

Die Kommission führte bei der Meierskappeler Bevölkerung mittels Fragebogen eine Erhebung über deren Beziehungen, Meinungen und Gewohnheiten durch. Die Ergebnisse dieser Befragung wurden in einer Tabelle zusammengefasst und an der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 1998 der Bevölkerung vorgestellt. Dem Gemeinderat Meierskappel wurden die Ergebnisse mit dem Schlussbericht der Kommission "Luzern99" unterbreitet:

Anträge der Kommission

  1. das Projekt für einen eventuellen Kantonswechsel ist weiter zu verfolgen
  2. der schriftliche Schlussbericht und der Antrag der Kommission sind zu veröffentlichen
  3. für die weitere Planung sind die Ortsparteien miteinzubeziehen
  4. den Parteien ist eine Vernehmlassungsfrist einzuräumen
  5. die Bevölkerung von Meierskappel ist laufend zu orientieren

 

Der Gemeinderat seinerseits ging auf die Kommissionsanträge insoweit ein, als er den Kommissionsbericht den Parteien zur "Vernehmlassung" zustellte. Zu diesem Zeitpunkt war im Gemeinderat die Meinung offensichtlich bereits gemacht. In seinem Begleitschreiben zur "Vernehmlassung" an die Ortsparteien und die Gruppe interessierter BürgerInnen von Meierskappel (kurz "GiB-M") führte er wörtlich aus:

Aussagen des damaligen Gemeinderates...

  1. Die Kommission hat hervorragende Grundlagenarbeit geleistet.
  2. Die abgelieferte Arbeit erlaubt, die Fragen eines Anschlusses an den Kanton Zug wieder etwas nüchterner zu betrachten.
  3. Eine eigentliche Grundwelle mit "pro Zug" besteht nicht.
  4. Das im Gemeindegesetz des Kantons Luzern vorgesehene Initiativrecht wurde bisher nicht genutzt.
  5. In weiten Teilen des Kantons Luzern besteht kein Verständnis für dieses Anliegen.
  6. Der Gemeinderat ist der Verfassung und den Gesetzen des Kantons Luzern verpflichtet. Es kann und darf deshalb nicht Aufgabe des Gemeinderates sein, dieses Projekt voranzutreiben.

 

...und seine Schlussfolgerungen

Aufgrund seiner Überlegungen schloss der Gemeinderat, dass es an der Bevölkerung sei, einen Anschluss an den Kanton Zug weiter zu verfolgen. Damit war die Angelegenheit für den Gemeinderat erledigt.

Auffassung von GiB-M

GiB-M hat sich in ihrem nun rund 2 ½-jährigen Bestehen immer wieder für die Anliegen der Bevölkerung von Meierskappel eingesetzt, indem sie eine sachbezogene und öffentliche Diskussion suchte. Auch in der Angelegenheit eines allfälligen Kantonswechsels (Fusion mit der Gemeinde Risch) soll dies nicht anders sein. GiB-M ist der Auffassung, dass eine Frage von solch grosser Bedeutung für unsere Gemeinde abschliessend durch die Bevölkerung in eigener Kompetenz zu entscheiden ist. Die Behandlung und Bearbeitung der Vernehmlassung, aber auch die vorstehende Auswertung und Interpretation der eingegangenen Fragebogen durch den Gemeinderat, überzeugt aus den nachstehend aufgeführten Gründen nicht:

  • Eine Vernehmlassung bezweckt, aus den eingehenden Antworten Meinungen und Ansichten zu erfahren, welche dann in die eigenen Überlegungen miteinbezogen werden können. Die Einladung des Gemeinderates zur Vernehmlassung enthielt aber mit seiner Stellungnahme zum Schlussbericht der Kommission "Luzern99" das vorweggenommene "Vernehmlassungs- ergebnis".

  • Es mutet eigenartig an, den Kommissionsbericht als "hervorragende Grundlagenarbeit" einzustufen, wenn gleichzeitig der wichtigste Antrag der Kommission (Weiterverfolgung eines eventuellen Kantonswechsels) völlig unbeachtet bleibt.

  • Die Aussage, eine Grundwelle "pro Zug" bestehe nicht, ist falsch, denn aus den beantworteten Fragebogen geht hervor, dass von den Befragten rund 2/3 in Richtung Kanton Zug und die restlichen nach Luzern oder Schwyz ausgerichtet sind.

  • Das im Gemeindegesetz vorgesehene Initiativrecht wurde herangezogen, nachdem der Gemeinderat einen Auftrag der Bevölkerung zur Abklärung erhalten hatte. Das Initiativrecht musste gar nicht beansprucht werden.

  • Der Gemeinderat wollte sich einer Aufgabe nicht unterziehen, für die er einen Auftrag erhalten hatte. Dieser Auftrag ist selbstverständlich innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen und zum Wohle der Bevölkerung auszuführen.

  • Die Auswertung des Schlussberichtes ist um so unverständlicher, weil der Gemeinderat selbst die Kommission einsetzte und dieser zwei Mitglieder des Gemeinderates angehörten, welche den Schlussbericht durch ihre Unterschrift mitgetragen haben.

 

Darum starten wir diese Initiative und ersuchen Sie um Ihre Unterstützung, indem Sie den beiliegenden Unterschriftenbogen aus- gefüllt an das Initiativkomitee zurücksenden.